Die Physiotherapie-Verordnung: Gültigkeit, Sitzungen und Ablauf
Das Wichtigste in Kürze
Eine Physiotherapie-Verordnung umfasst in der Regel 9 Sitzungen. Die Behandlung sollte innerhalb von 5 Wochen nach Ausstellung beginnen. Braucht es mehr Therapie, stellt der Arzt eine Folgeverordnung aus. Für die Behandlung zu Hause muss die Verordnung den Vermerk Domizilbehandlung enthalten. Wir prüfen Ihre Verordnung kostenlos und klären fehlende Angaben direkt mit der Arztpraxis.
Wie lange ist eine Physiotherapie-Verordnung gültig?
In der Regel sollte die Behandlung innerhalb von rund 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Massgeblich ist der Start der Therapie, nicht der Abschluss aller Sitzungen. Wird die Verordnung nicht rechtzeitig eingelöst, kann sie ihre Gültigkeit verlieren.
Warten Sie deshalb nicht zu lange, gerade nach einem Spitalaustritt. Sind Sie unsicher, ob Ihre Verordnung noch gültig ist, prüfen wir das kostenlos. Einen Überblick über alle Themen rund um die Behandlung zu Hause bietet unser Ratgeber.
Wie viele Sitzungen umfasst eine Verordnung?
In der Regel deckt eine Verordnung 9 Sitzungen ab. Die verordnende Ärztin legt die Anzahl je nach Diagnose und Behandlungsziel fest. Reichen die Sitzungen nicht aus, folgt eine Folgeverordnung.
Nach in der Regel 36 Sitzungen prüft die Krankenkasse anhand eines ärztlichen Berichts, ob die Therapie weitergeführt wird. Bei chronischen Erkrankungen sind längerfristige Verordnungen möglich, damit die Behandlung über einen grösseren Zeitraum kontinuierlich läuft.
Was ist eine Folgeverordnung und wie bekomme ich sie?
Eine Folgeverordnung ist ein neues Rezept, das Ihre Ärztin ausstellt, wenn nach den bewilligten Sitzungen weitere Therapie nötig ist. Damit läuft die Behandlung ohne Unterbruch weiter.
Auf Wunsch koordinieren wir die Folgeverordnung direkt mit Ihrer Arztpraxis: Wir melden rechtzeitig zurück, wie die Therapie verläuft, und stimmen den weiteren Bedarf ab. So müssen Sie sich um die Organisation nicht selbst kümmern.
Der Vermerk Domizilbehandlung: Darauf kommt es an
Für die Behandlung zu Hause muss die Verordnung den Vermerk Domizilbehandlung tragen. Ohne diesen Vermerk lässt sich der Hausbesuch nicht über die Grundversicherung abrechnen. Er ist damit der entscheidende Punkt auf dem Rezept.
Die Ärztin begründet mit dem Vermerk, dass die Behandlung zu Hause medizinisch sinnvoll ist, etwa weil der Weg in die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Fehlt der Vermerk, klären wir das direkt mit der Arztpraxis nach. Was die Kasse im Detail übernimmt, lesen Sie hier.
Verordnung erhalten, was jetzt?
Senden Sie uns die Verordnung als Foto oder PDF, per Formular oder WhatsApp. Wir prüfen sie am selben Werktag, klären fehlende Angaben und melden uns mit den nächsten Schritten. Der erste Hausbesuch findet oft innerhalb von 48 Stunden statt.
Sie brauchen dafür kein ausgefülltes Formular und keine Vorkenntnisse: Ein Foto Ihrer Verordnung genügt, den Rest übernehmen wir. Domizilbehandlung anfragen und wir kümmern uns um die Organisation.
Häufige Fragen zur Verordnung
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
In der Regel sollte die Behandlung innerhalb von rund 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Danach kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren. Lösen Sie sie deshalb zeitnah ein. Im Zweifel prüfen wir Ihre Verordnung kostenlos und melden uns am selben Werktag.
Wie viele Sitzungen deckt eine Verordnung ab?
In der Regel umfasst eine Physiotherapie-Verordnung 9 Sitzungen. Reicht das nicht, stellt die Ärztin eine Folgeverordnung aus. Bei chronischen Erkrankungen sind längerfristige Verordnungen möglich. Die genaue Zahl legt die verordnende Ärztin je nach Diagnose und Behandlungsziel fest.
Was passiert nach 36 Sitzungen?
Nach in der Regel 36 Sitzungen prüft die Krankenkasse anhand eines ärztlichen Berichts, ob die Therapie weitergeführt wird. Ihre Ärztin begründet dazu den weiteren Bedarf. Wir unterstützen bei der Koordination, damit die Behandlung ohne unnötige Unterbrechung fortgesetzt werden kann.
Brauche ich für jede Verordnung einen Arztbesuch?
Für eine Folgeverordnung stellt Ihre Ärztin ein neues Rezept aus; ob dafür ein Besuch nötig ist, entscheidet die Praxis. Wir koordinieren die Folgeverordnung auf Wunsch direkt mit der Arztpraxis, damit die Therapie ohne Unterbruch weiterläuft.
Was, wenn der Vermerk Domizilbehandlung fehlt?
Ohne den Vermerk Domizilbehandlung lässt sich der Hausbesuch nicht über die Grundversicherung abrechnen. Fehlt er, klären wir das für Sie direkt mit der Arztpraxis und lassen die Verordnung ergänzen, bevor die Behandlung startet. Für Sie entsteht dadurch kein Aufwand.
Termin anfragen
Senden Sie uns Ihre Verordnung — wir prüfen sie am selben Werktag und koordinieren den ersten Termin.
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