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Die Physiotherapie-Verordnung einfach erklärt

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausgestellt wird die Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, nicht von der Physiotherapie.
  • Sie umfasst in der Regel 9 Sitzungen; reicht das nicht, folgt eine Folgeverordnung.
  • Sie ist zeitlich begrenzt gültig, die Behandlung sollte also zeitnah beginnen.
  • Für Physiotherapie zu Hause braucht es zusätzlich den Vermerk Domizilbehandlung.
  • Mit Verordnung zahlt die Grundversicherung; für Sie bleiben Franchise und Selbstbehalt.

Was ist eine Physiotherapie-Verordnung und wer stellt sie aus?

Die Verordnung, umgangssprachlich auch Rezept genannt, ist die ärztliche Anweisung, dass bei Ihnen Physiotherapie durchgeführt werden soll. Ohne sie behandelt eine Praxis Sie zwar trotzdem, aber die Krankenkasse beteiligt sich nicht an den Kosten. Die Verordnung ist damit vor allem eines: die Eintrittskarte in die Grundversicherung.

Ausstellen darf sie jede Ärztin und jeder Arzt mit Praxisbewilligung. Das ist meistens die Hausarztpraxis, häufig auch die Orthopädie, die Neurologie oder die Rheumatologie, und nach einem Eingriff das Spital selbst: Dort bekommen Sie das Rezept in der Regel gleich mit den Austrittsunterlagen. Auch Chiropraktor:innen dürfen in der Schweiz im Rahmen ihres Fachgebiets Physiotherapie verordnen.

Auf dem Formular stehen die Diagnose, die Anzahl der bewilligten Sitzungen, das Ausstellungsdatum und, wo nötig, besondere Vermerke wie die Domizilbehandlung. Manche Ärzt:innen geben zusätzlich die gewünschte Therapieform an, etwa manuelle Therapie oder Lymphdrainage. Fehlt eine dieser Angaben, ist das kein Problem: Wir klären sie mit der ausstellenden Praxis, bevor die Behandlung beginnt.

Wie viele Sitzungen umfasst eine Verordnung?

Standard sind 9 Sitzungen pro Verordnung. Diese Zahl hat sich eingebürgert, weil sie einer üblichen Behandlungsserie entspricht: lang genug, um eine Veränderung zu erreichen, kurz genug, um den Verlauf zwischendurch ärztlich zu überprüfen. Je nach Diagnose kann die verordnende Ärztin auch weniger ansetzen.

Reichen die Sitzungen nicht, folgt eine Folgeverordnung. Dafür braucht die Arztpraxis meist eine kurze Rückmeldung aus der Therapie: was sich verbessert hat, woran noch gearbeitet wird. Diesen Bericht liefern wir auf Wunsch direkt, damit die Serie ohne Unterbruch weiterläuft.

Ab insgesamt 36 Sitzungen wird es formeller. Dann prüft die Krankenkasse anhand eines ärztlichen Berichts, ob die Therapie weiterhin notwendig ist. Bei chronischen Verläufen, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson, sind längerfristige Verordnungen möglich; die Ärztin begründet dafür den anhaltenden Bedarf. Das funktioniert in der Praxis zuverlässig, braucht aber etwas Vorlauf. Melden Sie sich deshalb früh, wenn absehbar ist, dass die 36 Sitzungen nicht ausreichen.

Wie lange ist die Verordnung gültig?

Eine Physiotherapie-Verordnung ist nicht unbegrenzt haltbar. In der Regel sollte die Behandlung innerhalb von rund fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Massgeblich ist der Start der Serie, nicht der Abschluss aller Sitzungen. Haben Sie einmal begonnen, dürfen sich die restlichen Termine über einen längeren Zeitraum verteilen.

Wird die Frist überschritten, kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern und Sie brauchen ein neues Rezept. Genau das passiert häufiger, als man denkt. Nach einem Spitalaustritt bleibt die Verordnung liegen, weil zuerst anderes wichtiger ist, und Wochen später ist sie wertlos.

Lösen Sie das Rezept deshalb zügig ein, auch wenn die Therapie selbst noch etwas warten kann. Sind Sie unsicher, ob Ihre Verordnung noch gültig ist, senden Sie uns ein Foto davon. Wir prüfen das kostenlos und melden uns am selben Werktag.

Der Domizil-Vermerk: Verordnung für Physiotherapie zu Hause

Physiotherapie zu Hause ist kein Sonderfall, sie braucht aber eine zusätzliche Angabe auf dem Rezept: Die Ärztin muss vermerken, dass die Behandlung als Domizilbehandlung erfolgt. Auf den meisten Formularen gibt es dafür ein eigenes Feld oder Kästchen, manchmal steht der Hinweis auch nur handschriftlich im Bemerkungsfeld.

Der Vermerk hat einen medizinischen Sinn. Er hält fest, dass Ihnen der Weg in eine Praxis nicht oder nur schwer zumutbar ist, etwa nach einer Hüft- oder Knieoperation, bei ausgeprägter Gangunsicherheit, nach einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Immobilität. Ohne diese Begründung sieht die Grundversicherung keinen Anlass, den Hausbesuch zu übernehmen.

Fehlt der Vermerk, ist die Verordnung nicht ungültig, sie deckt dann einfach nur die Behandlung in der Praxis ab. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit der Arztpraxis auf und lassen die Angabe ergänzen, bevor der erste Termin stattfindet. Für Sie bedeutet das keinen Aufwand, meistens genügt ein Anruf zwischen den Praxen.

Wie ein Hausbesuch abläuft und für wen er sich eignet, lesen Sie auf der Seite Physiotherapie Hausbesuch. Wenn Sie noch abwägen, hilft der Vergleich Zu Hause oder in der Praxis?. Und falls Sie zuerst wissen möchten, welche Wege es in Ihrer Region gibt: Physiotherapie in Ihrer Nähe.

Was kostet Physiotherapie mit Verordnung?

Liegt eine gültige Verordnung vor, rechnet die obligatorische Grundversicherung die Physiotherapie direkt mit uns ab. Sie erhalten also keine Rechnung über den vollen Behandlungsbetrag, sondern tragen die üblichen Kostenbeteiligungen: Ihre gewählte Jahresfranchise, solange sie nicht ausgeschöpft ist, und danach den Selbstbehalt von 10 Prozent auf den verbleibenden Kosten.

Beim Hausbesuch kommt regelmässig die Frage nach der Anfahrt. Der Physiotherapie-Tarif sieht dafür eine eigene Position vor, die Nummer 7311, und auch diese läuft über die Grundversicherung, sofern der Vermerk Domizilbehandlung vorliegt. Zusätzliche Wegpauschalen oder Kilometergelder stellen wir Ihnen nicht in Rechnung.

Ein Punkt, der mit der Verordnung nichts zu tun hat, aber ins Budget gehört: Wer einen Termin nicht rechtzeitig absagt, zahlt die reservierte Zeit in der Regel selbst, weil die Kasse nicht erbrachte Leistungen nicht übernimmt. Alle weiteren Details zur Kostenseite stehen im Ratgeber Kosten und Krankenkasse.

Geht Physiotherapie auch ohne Verordnung?

Ja. Sie dürfen sich jederzeit als Selbstzahlerin oder Selbstzahler behandeln lassen, ohne ärztliches Rezept und ohne Diagnose. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie präventiv trainieren möchten, eine Einschätzung zu einer Bewegungseinschränkung suchen oder keinen Arzttermin abwarten wollen.

Der Unterschied liegt allein bei der Bezahlung: Ohne Verordnung beteiligt sich die Grundversicherung nicht. Einzelne Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil, die Bedingungen unterscheiden sich allerdings stark, weshalb sich ein kurzer Anruf bei Ihrer Kasse lohnt. Zeigt sich im Verlauf, dass eine ärztliche Abklärung angezeigt wäre, sagen wir Ihnen das offen.

Verordnung einreichen: so einfach geht es

Sie brauchen kein Portal und kein ausgefülltes Formular. Fotografieren Sie das Rezept mit dem Handy, so dass Diagnose, Datum und Unterschrift lesbar sind, und senden Sie das Bild über unser Anfrageformular oder per WhatsApp. Ein PDF aus dem Patientenportal des Spitals funktioniert genauso gut.

Wir prüfen die Verordnung am selben Werktag auf Sitzungen, Frist und Domizil-Vermerk. Fehlt etwas, klären wir es mit der Arztpraxis und melden uns anschliessend mit einem Terminvorschlag bei Ihnen. In der Regel findet der erste Hausbesuch innert 48 Stunden nach Eingang statt.

Häufige Fragen zur Verordnung

Wie lange ist eine Physiotherapie-Verordnung gültig?

In der Regel sollte die Behandlung innerhalb von rund fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Danach kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren und Sie brauchen ein neues Rezept. Massgeblich ist der Start der Serie, nicht der Abschluss aller Sitzungen. Im Zweifel prüfen wir Ihre Verordnung kostenlos.

Wie viele Sitzungen umfasst eine Verordnung für Physiotherapie?

Standard sind 9 Sitzungen. Reicht das nicht, stellt Ihre Ärztin eine Folgeverordnung aus. Ab insgesamt 36 Sitzungen prüft die Krankenkasse anhand eines ärztlichen Berichts, ob die Therapie weitergeführt wird. Bei chronischen Verläufen sind längerfristige Verordnungen möglich.

Wer darf eine Physiotherapie-Verordnung ausstellen?

Jede Ärztin und jeder Arzt mit Praxisbewilligung, also die Hausarztpraxis, die Orthopädie, die Neurologie, die Rheumatologie oder das Spital beim Austritt. Chiropraktor:innen dürfen im Rahmen ihres Fachgebiets ebenfalls verordnen. Die Physiotherapie selbst stellt keine Verordnung aus, sie liefert nur den Bericht für die Folgeverordnung.

Was, wenn der Vermerk Domizilbehandlung fehlt?

Ohne diesen Vermerk deckt die Verordnung nur die Behandlung in der Praxis ab, der Hausbesuch lässt sich dann nicht über die Grundversicherung abrechnen. Fehlt er, klären wir das direkt mit der Arztpraxis und lassen die Angabe ergänzen, bevor die Behandlung startet. Für Sie entsteht dadurch kein Aufwand.

Was kostet Physiotherapie mit Verordnung?

Die Grundversicherung rechnet die Behandlung direkt mit uns ab. Sie tragen Ihre Jahresfranchise, solange sie nicht ausgeschöpft ist, und danach 10 Prozent Selbstbehalt. Beim medizinisch begründeten Hausbesuch stellen wir keine zusätzlichen Anfahrtskosten in Rechnung, der Weg ist im Tarif vorgesehen.

Kann ich ohne Verordnung Physiotherapie machen?

Ja, als Selbstzahlerin oder Selbstzahler jederzeit, ohne Rezept und ohne Diagnose. Die Grundversicherung beteiligt sich dann allerdings nicht. Einzelne Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie vorab kurz bei Ihrer Krankenkasse nach.

Natalia Goc, eidg. dipl. Physiotherapeutin
Fachlich geprüft von Natalia Goc, eidg. dipl. Physiotherapeutin, Co-Founder Physio.ch.
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