Domizil-Physiotherapie zuweisen. In 2 Minuten erledigt.
Sie senden uns die Verordnung, wir melden uns an Werktagen innert einer Stunde zurück. Der Ersttermin liegt in der Regel innert 48 Stunden. Kanton Zürich und Thurgau.
Ihr Aufwand endet mit der Zuweisung
Was nach dem Eingang der Verordnung passiert, liegt bei uns.
Rückmeldung innert 1 Stunde
Sie wissen am selben Vormittag, ob wir den Fall übernehmen. Kein Nachtelefonieren, keine offene Pendenz auf Ihrer Liste.
Wir übernehmen die Formalitäten
Fehlt auf der Verordnung der Vermerk Domizilbehandlung, holen wir ihn direkt bei der ausstellenden Ärztin ein.
Ersttermin meist innert 48 Stunden
Die Anschlusstherapie steht, bevor der Austrittsbericht geschrieben ist.
Sie bleiben informiert
Auf Wunsch erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und nach dem Ersttermin eine kurze Rückmeldung.
Können wir einen Fall nicht übernehmen, weil die Adresse ausserhalb unseres Gebiets liegt oder die Kapazität fehlt, sagen wir Ihnen das in der ersten Rückmeldung klar. Sie verlieren keine Zeit und können sofort weiterdisponieren.
So weisen Sie zu
Verordnung übermitteln
Als Foto, PDF oder über HIN. Alternativ meldet sich die Patientin oder der Patient direkt bei uns.
Wir prüfen und melden uns
Innert einer Stunde an Werktagen. Bei Ihnen oder direkt beim Patienten, ganz wie Sie es wünschen.
Ersttermin mit Befund
Meist innert 48 Stunden. Danach läuft die Behandlungsserie mit einer festen Bezugsperson weiter.
Unsicher, ob eine Verordnung vollständig ist? Die Details stehen im Ratgeber zur Verordnung.
Für wen wir da sind
Spitäler und Austrittsplanung
Anschlusstherapie nach Hüft- und Knie-TP, nach Frakturen und internistischen Aufenthalten. Nahtlos ab Austrittstag.
Haus- und Fachärzt:innen
Domizilbehandlung für immobile Patient:innen, auf Wunsch mit Verlaufsberichten.
Spitex
Ergänzung der Pflege um Physiotherapie, mit Terminabstimmung auf Ihre Einsätze.
Alters- und Pflegeheime
Behandlung vor Ort, koordiniert mit Pflege und Heimarzt. Auch mehrere Bewohner:innen pro Besuchstag.
Wo wir behandeln
Domizilbehandlung im Kanton Zürich und Thurgau. Wie ein Hausbesuch abläuft, lesen Sie unter Physiotherapie als Hausbesuch.
Randgebiete auf Anfrage. Wir sagen Ihnen in der ersten Rückmeldung, ob wir kommen.
Häufige Fragen von Zuweisenden
Wie schnell erhalten wir eine Rückmeldung?
An Werktagen innert einer Stunde nach Eingang der Zuweisung. Sie erfahren in dieser ersten Rückmeldung, ob wir den Fall übernehmen und wann der Ersttermin realistisch ist. Geht die Zuweisung abends oder am Wochenende ein, melden wir uns am nächsten Werktagmorgen.
Was, wenn der Vermerk Domizilbehandlung auf der Verordnung fehlt?
Dann holen wir ihn ein. Wir kontaktieren die ausstellende Arztpraxis direkt und lassen die Verordnung ergänzen. Sie müssen deswegen nichts zurückschicken und nichts nachfassen.
Erhalten wir einen Verlaufsbericht?
Auf Wunsch ja, an Sie als zuweisende Stelle, an den Hausarzt oder an beide. Sagen Sie uns bei der Zuweisung, wer den Bericht erhalten soll und in welchem Rhythmus. Ohne Ihre Angabe versenden wir keine Berichte.
Wie wird abgerechnet?
Direkt über die obligatorische Grundversicherung, mit ärztlicher Verordnung und der Tarifposition für die Domizilbehandlung. Für Sie als zuweisende Stelle entsteht kein administrativer und kein finanzieller Aufwand.
Behandeln Sie auch Heimbewohner:innen?
Ja. Wir behandeln in Alters- und Pflegeheimen vor Ort und stimmen die Termine mit der Pflege ab. Sind mehrere Bewohner:innen zugewiesen, legen wir die Behandlungen auf denselben Besuchstag.
Testen Sie uns mit einem Fall.
Verordnung senden, Rückmeldung innert einer Stunde. Danach wissen Sie, ob wir für Ihre Austrittsplanung taugen.
Verordnung senden
Foto oder PDF genügt. Wir melden uns an Werktagen innert einer Stunde.
Andere Wege
Per HIN: [HIN-ADRESSE]
Per E-Mail: termine@physio.ch
Telefonisch: 076 282 06 88, Mo–Fr 07:30–19:30 · Sa 07:30–16:30