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Ratgeber: Physiotherapie zu Hause verständlich erklärt

Das Wichtigste in Kürze

Hier finden Sie verlässliche Antworten rund um Physiotherapie zu Hause: Wie Sie eine Verordnung erhalten und wie lange sie gültig ist, wer die Kosten übernimmt und was Sie selbst zahlen, und wie eine Domizilbehandlung abläuft. Alle Beiträge werden von diplomierten Physiotherapeut:innen geprüft und aktuell gehalten.

Organisation & Kosten

Nach Diagnose & Situation

Was ist Domizil-Physiotherapie?

Domizil-Physiotherapie ist reguläre Physiotherapie, die bei Ihnen zu Hause stattfindet statt in einer Praxis. Eine diplomierte Therapeutin oder ein diplomierter Therapeut kommt zu Ihnen in die Wohnung, ins Alterszentrum oder in die Pflegeeinrichtung. Fachlich unterscheidet sich die Behandlung nicht von der Praxis.

Der Unterschied liegt im Ort und im Alltagsbezug: Geübt wird dort, wo Sie sicher werden müssen, an Ihrer eigenen Treppe, im Bad, auf dem Weg zur Haustür. Angehörige können direkt einbezogen werden. Sinnvoll ist der Hausbesuch vor allem dann, wenn der Weg in eine Praxis aus gesundheitlichen Gründen beschwerlich ist. Wie wir das organisieren, lesen Sie auf unserer Startseite zur Domizil-Physiotherapie.

Der Weg zur Behandlung zu Hause

In vier Schritten: Ihre Ärztin stellt eine Physiotherapie-Verordnung mit dem Vermerk Domizilbehandlung aus. Sie senden uns diese als Foto oder PDF. Wir prüfen Region und Verordnung am selben Werktag und vereinbaren den ersten Termin, meist innerhalb von 48 Stunden. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse.

Rund um die Verordnung tauchen die meisten Fragen auf: Wie lange ist sie gültig, wie viele Sitzungen deckt sie ab, was ist eine Folgeverordnung? Diese Punkte erklären wir ausführlich im Beitrag zur Physiotherapie-Verordnung. Fehlt der Vermerk Domizilbehandlung, klären wir das auf Wunsch direkt mit der Arztpraxis, damit die Behandlung ohne Umweg starten kann.

Was kostet das?

Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Physiotherapie, auch zu Hause. Sie tragen nur Franchise und Selbstbehalt wie bei jeder Behandlung; für den medizinisch begründeten Hausbesuch entstehen keine zusätzlichen Anfahrtskosten.

Wie sich Franchise und Selbstbehalt zusammensetzen und was ohne Verordnung als Selbstzahlerleistung gilt, lesen Sie im Beitrag zu Kosten und Krankenkasse.

Häufige Fragen

Was finde ich in diesem Ratgeber?

Verständliche Antworten rund um Physiotherapie zu Hause: wie eine ärztliche Verordnung funktioniert, wie viele Sitzungen sie umfasst, wer die Kosten übernimmt und was Sie selbst tragen. Der Ratgeber wächst laufend um weitere Themen wie Reha nach Operationen und Sturzprävention.

Wer schreibt die Beiträge?

Die Inhalte stammen aus unserer täglichen Arbeit und werden fachlich von Natalia Goc geprüft, eidgenössisch diplomierte Physiotherapeutin und Co-Founder von Physio.ch. Wir halten die Beiträge aktuell und formulieren sie so, dass sie ohne Vorwissen verständlich sind.

Ersetzt der Ratgeber eine ärztliche Beratung?

Nein. Der Ratgeber informiert allgemein und ersetzt weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle Beratung. Bei konkreten Beschwerden oder Warnzeichen wenden Sie sich zuerst an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Die passende Therapie organisieren wir anschliessend gerne.

Für wen ist Physiotherapie zu Hause geeignet?

Für alle, denen der Weg in eine Praxis schwerfällt: nach einer Operation oder einem Spitalaufenthalt, bei eingeschränkter Mobilität im Alter, bei neurologischen Erkrankungen oder für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Auch Angehörige können die Behandlung für ein Familienmitglied organisieren.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel findet der erste Hausbesuch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Verordnung statt. Nach einem Spitalaustritt behandeln wir dringende Situationen bevorzugt. Senden Sie uns Ihre Postleitzahl, wir bestätigen die Verfügbarkeit am selben Werktag.

Natalia Goc
Fachlich geprüft von Natalia Goc, eidg. dipl. Physiotherapeutin, Co-Founder Physio.ch. ZSR-Nr. [PLATZHALTER-ZSR]
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Schildern Sie kurz Ihre Situation — wir prüfen Region, Verordnung und passende Möglichkeiten persönlich.

Unverbindlich · Persönliche Rückmeldung · Auch für Angehörige