Physiotherapie für Angehörige organisieren: So gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
Sie können Physiotherapie vollständig für eine andere Person organisieren, auch aus der Distanz. Nötig sind: eine ärztliche Verordnung mit Vermerk Domizilbehandlung (stellt der Hausarzt oder das Spital aus) und eine Anfrage bei uns mit Foto der Verordnung. Wir koordinieren direkt mit der behandelten Person, mit Ihnen oder mit der Pflege. Die Grundversicherung der behandelten Person übernimmt die Kosten.
Darf ich als Angehörige:r Therapie organisieren?
Ja. Sie dürfen die Physiotherapie für ein Familienmitglied anfragen und organisieren, sofern die behandelte Person damit einverstanden ist. Sie muss nicht selbst anrufen. Wichtig ist einzig, dass sie die Behandlung möchte und in die Termine einwilligt.
Typische Konstellationen kennen wir aus dem Alltag: Töchter und Söhne organisieren die Therapie für ihre Eltern, oft berufstätig und manchmal aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland. Auch Partnerinnen und Partner übernehmen die Koordination. In all diesen Fällen sind Sie unsere Kontaktperson, die behandelte Person bleibt aber selbstbestimmt im Zentrum.
Schritt für Schritt: Von der Sorge zum ersten Termin
Der Weg ist überschaubar. Erstens: Sprechen Sie Ihre Beobachtung an, etwa zunehmende Unsicherheit beim Gehen. Zweitens: Organisieren Sie einen Arzttermin. Drittens: Die Ärztin stellt eine Verordnung mit dem Vermerk Domizilbehandlung aus. Viertens: Sie senden uns diese als Foto. Fünftens: Wir vereinbaren den ersten Hausbesuch.
Um die Verordnung müssen Sie sich inhaltlich nicht kümmern; wie sie aufgebaut ist und worauf der Vermerk Domizilbehandlung zielt, erklärt der Beitrag zur Physiotherapie-Verordnung. Fehlt der Vermerk, klären wir das direkt mit der Arztpraxis. So bleibt der Aufwand für Sie gering.
Wer zahlt, wenn ich für meine Eltern organisiere?
Die Kosten trägt die Grundversicherung der behandelten Person, nicht Ihre eigene. Sie als organisierende Angehörige zahlen nichts, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Für die behandelte Person fallen die üblichen Kostenbeteiligungen an: Franchise und Selbstbehalt.
Zusätzliche Anfahrtskosten für den Hausbesuch entstehen bei medizinischer Begründung nicht. Die Einzelheiten zur Kostenübernahme lesen Sie im Beitrag zu Kosten und Krankenkasse.
Wie bleiben Sie eingebunden?
Sie bleiben so eng eingebunden, wie es Ihre Familie wünscht. Mit Einverständnis der behandelten Person geben wir Ihnen als Kontaktperson Rückmeldung zum Verlauf und stimmen Termine mit Ihnen ab. Die gesamte Kommunikation kann über Sie laufen.
Bei den Terminen können Sie dabei sein und erhalten konkrete Anleitungen, wie Sie im Alltag unterstützen, ohne der betroffenen Person zu viel abzunehmen. Genau dieses Mass an Selbstständigkeit zu erhalten, ist ein Ziel der Therapie. Wird Ihr Familienmitglied in einem Heim betreut, hilft der Beitrag zur Physiotherapie im Altersheim weiter.
Wenn die betroffene Person zögert
Häufig hören Angehörige den Satz "Ich brauche das nicht". Das ist verständlich und verdient Respekt. Drängen hilft selten; ein ruhiges Gespräch über konkrete Alltagssituationen oft mehr, etwa die Unsicherheit auf der Treppe.
Bewährt hat sich, die Ärztin als Fürsprecherin einzubeziehen und einen unverbindlichen Probetermin vorzuschlagen. Die Entscheidung liegt aber immer bei der betroffenen Person. Selbstbestimmung steht über gut gemeintem Druck. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie das Thema ansprechen, fragen Sie uns unverbindlich an, wir beraten Sie gerne.
Häufige Fragen von Angehörigen
Kann ich für meine Mutter anfragen, ohne dass sie selbst anruft?
Ja. Viele Anfragen kommen von Angehörigen. Sie können die Anfrage vollständig übernehmen, sofern die behandelte Person einverstanden ist. Wir stimmen den ersten Termin dann mit ihr, mit Ihnen oder mit der Pflege ab, ganz wie es für Ihre Familie am einfachsten ist.
Brauche ich eine Vollmacht?
Für die blosse Anfrage nicht; das Einverständnis der behandelten Person genügt. Eine rechtliche Vertretung wird erst relevant, wenn jemand urteilsunfähig ist. Dann greifen das gesetzliche Vertretungsrecht und gegebenenfalls die KESB. Das ist eine rechtliche Frage, für die wir keine Beratung leisten.
Wie erfahre ich, wie die Therapie läuft?
Nach Absprache und mit Einverständnis der behandelten Person geben wir Ihnen als Kontaktperson Rückmeldung zum Verlauf. Sie können bei Terminen dabei sein und erhalten Anleitungen, wie Sie im Alltag sinnvoll unterstützen. So bleiben Sie eingebunden, ohne die Therapie selbst führen zu müssen.
Was kostet mich das als Angehörige:r?
In der Regel nichts. Die Behandlung läuft über die Grundversicherung der behandelten Person, nicht über Ihre. Diese trägt Franchise und Selbstbehalt. Sie als organisierende Angehörige übernehmen keine Kosten, sofern Sie nichts anderes vereinbaren.
Geht das auch, wenn ich im Ausland lebe?
Ja. Sie können die Physiotherapie für ein Familienmitglied in der Schweiz auch aus der Distanz organisieren. Die Anfrage läuft per Formular oder Nachricht, Absprachen treffen wir telefonisch oder schriftlich. Vor Ort brauchen wir nur den Zugang zur Wohnung und das Einverständnis der behandelten Person.
Termin anfragen
Organisieren Sie die Physiotherapie für ein Familienmitglied — wir koordinieren alles Weitere mit Ihnen.
Unverbindlich · Persönliche Rückmeldung · Auch für Angehörige